Rechtsanwalt Hans-Peter Krieg

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Tel.: 07805 / 96 67 0 | Fax: 07805 / 96 67 18 | Rheinstraße 20, 77767 Appenweier

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Mehr und mehr wird es zu einer schlechten Begleiterscheinung unserer Zeit, dass immer weniger Menschen ihren Verbindlichkeiten nachkommen. Deshalb ist es an uns, Betriebe und Privatleute, die teilweise schlichtweg mit der Situation überfordert scheinen, gegen solche Zahlungsverweigerer zu unterstützen.


Wir übernehmen die Forderungsbeitreibung vom ersten Mahnschreiben bis hin zur Zwangsvollstreckung für Ihr Unternehmen und im privaten Bereich.

Es ist uns möglich, die uns überlassenen Informationen sehr rationell, schnell und wirtschaftlich zu bearbeiten. Den daraus resultierenden wirtschaftlichen Vorteil geben wir unmittelbar an Sie weiter.

Wenn die Forderung erfolgreich eingezogen werden kann, ist unsere Tätigkeit für Sie kostenlos.

Sie erhalten Ihre volle Forderung ohne irgendwelche Abzüge. Die Gebühren und Kosten hat aufgrund des Verzugs der Schuldner zu tragen.

Wenn Ihre Forderung nicht beigetrieben werden kann, bieten wir Ihnen Sonderkonditionen an.

Nach dem Gesetz kann dies als zulässig vereinbart werden und wir beteiligen uns damit an Ihrem Beitreibungsrisiko.

Sollte unsere Tätigkeit im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens und des Zwangsvollstreckungsverfahrens nach den §§ 803 bis 863 und der §§ 899 bis 915 der Zivilprozessordnung nicht zu einer Beitreibung der Anwaltsgebühren geführt haben, stellen wir nur einen Teil zur Bezahlung in Rechnung.
Den anderen Teil Ihres Gebührenerstattungsanspruchs gegen den Schuldner treten Sie uns an Erfüllung statt ab, zahlen also insoweit nicht.
Die von uns verauslagten Kosten wie z.B. Gerichtskosten, Gerichtsvollziehergebühren, Auskunftskosten von Gewerbeämtern, Einwohnermeldeämtern, Handelsregistern etc. müssen wir Ihnen in jedoch in Rechnung stellen.

 

Beratungs- und Tätigkeitsfelder

außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Forderung
Einleitung der erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie Gerichtsvollzieherbeauftragung und Pfändungsmaßnahmen


Standort: Appenweier (Tel.: 07805 / 96 67 0)