
Das Arbeitsrecht regelt das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber. Es ist keine kompakte und ohne weiteres überschaubare Materie. Vielmehr ist das Arbeitsrecht geprägt von einer Vielzahl von Gesetzen, die für verschiedene Gegebenheiten teils ganz unterschiedliche Regelungen treffen. Hier gilt es, den Überblick zu behalten. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern beratend zur Seite und vertrete diese außergerichtlich und gerichtlich bei den Arbeitsgerichten.
Beratungs- und Tätigkeitsfelder
Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Vertretung bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
Ausarbeitung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen (insbesondere bezüglich Abfindungen und sonstigen Ausgleichszahlungen)
Beratung und Vertretung bei Abmahnungen
Geltendmachung sämtlicher vertraglicher Rechte aus dem Arbeitsverhältnis (Gehalts-und Urlaubsansprüche, Teilzeit, Elternzeit usw.)
Erstellung und Überprüfung von Altersteilzeitvereinbarungen
rechtliche Prüfung von Versetzungen, Beförderungen, Gehaltsänderungen etc.
